1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Maklerverträge und Dienstleistungen zwischen der Kislaya Kartoshka Immobilien, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin (nachfolgend "Makler" genannt) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend "Kunde" genannt).
1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Makler ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1 Alle Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von dem Makler übermittelten Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle einer unbefugten Weitergabe dieser Informationen an Dritte haftet der Kunde gegenüber dem Makler für entgangene Vergütungen, wenn der Dritte oder weitere Personen, an die der Dritte die Information weitergegeben hat, mit dem Verkäufer oder Vermieter des entsprechenden Objekts einen Hauptvertrag abschließen.
2.3 Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer eines Objektes tätig werden.
3.1 Ein Maklervertrag mit dem Makler kommt entweder durch schriftlichen Abschluss eines Maklervertrages oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Grundlage des Angebots des Maklers in Textform zustande.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler bei Abschluss eines durch die Maklertätigkeit des Maklers zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages eine Provision zu zahlen.
3.3 Die Höhe der Provision richtet sich nach den im entsprechenden Exposé angegebenen Sätzen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart worden ist. Die angegebenen Provisionen verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag zustande kommt. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig.
3.5 Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn der Abschluss des Vertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
3.6 Die Provision ist auch dann zu zahlen, wenn der Kunde den vom Makler hergestellten Kontakt zum Verkäufer oder Vermieter abbricht und zu einem späteren Zeitpunkt über einen anderen Makler oder direkt ein Vertrag über das ursprünglich angebotene oder ein gleichwertiges Objekt desselben Eigentümers zustande kommt.
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung seiner Kaufabsicht, Vermietabsicht oder Mietabsicht.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrages über das vom Makler angebotene Objekt unverzüglich zu benachrichtigen und dem Makler eine Vertragsabschrift zu überlassen.
5.1 Die vom Makler gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
5.2 Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
5.3 Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich tätig werden.
Der Kunde kann gegenüber dem Makler mit eigenen Ansprüchen nur aufrechnen, wenn diese Ansprüche vom Makler schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Ansprüche aus dem Maklervertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
9.1 Der Makler ist berechtigt, im Zusammenhang mit der vom Makler durchgeführten Vermittlung oder Nachweistätigkeit dem Kunden Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen anzubieten bzw. für entsprechende Angebote zu werben.
9.2 Der Makler erhält für erfolgreiche Finanzierungsvermittlungen von der finanzierenden Bank sowie für Versicherungsvermittlungen von Versicherungsgesellschaften Provisionen, die nicht mit der Provision für die Maklerleistung zu verrechnen sind.
10.1 Der Makler erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Maklers.
10.2 Der Kunde willigt mit Annahme dieser AGB in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung des Maklers ein.
11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Maklervertrag ist Berlin.
11.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Maklervertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
12.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Makler und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 1. Juli 2023